Vom Wunschbetrag
zum klaren Plan.
Vom privaten Budget zum benötigten Umsatz. Vom Umsatz zum Stundensatz. Vergleiche deine Auslastung und prüfe zusätzliche Aufträge – mit offenen Annahmen und einer Übersicht zum Mitnehmen.
Eine Orientierung.
Mit offenen Annahmen.
Die Rechenbasis ist der unverbindliche Modellbetrag vor privater Lebenshaltung und Altersvorsorge. Im privaten Budget ziehst du anschließend selbst gewählte Beträge ab. Die Ergebnisse sind keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Versicherungsberatung.
Diese neuen Funktionen sind lokal vorbereitet und noch nicht in ChatGPT veröffentlicht.
Für welche Fälle passt die Rechnung?
Deutschland, Steuerjahr 2026, freiberufliche Einzelveranlagung, ausschließlich selbstständige Einkünfte und zwölf gleichartige Monate. Freiwillige GKV/PV mit vollständig selbst getragenen Beiträgen.
Nicht unterstützt sind insbesondere PKV, Familienversicherung, KSK, Rentenversicherungspflicht, Versorgungswerke, Altersvorsorgebeiträge, Beitragszuschüsse, Gewerbe, Kirchensteuer, Zusammenveranlagung und weitere Einkünfte. Persönliche Versicherungs- oder Beitragspflichten werden nicht geprüft.
Was fließt in das Modell ein?
Umsatz abzüglich Betriebsausgaben, gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung mit Mindestbemessung und Beitragsbemessungsgrenze, Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Das Modell berücksichtigt den Versicherungsabzug und 36 € Sonderausgaben-Pauschbetrag pro Jahr.
Standardwerte: GKV-Zusatzbeitrag 2,9 %, kein Krankengeldanspruch und Pflegebeitrag 4,2 % für Kinderlose ab 23 ohne Ausnahmen. Diese Werte kannst du für die Modellrechnung ändern. Weitere Sonderausgaben oder steuerliche Kindereffekte werden nicht berechnet.
Umsatz und Betriebsausgaben sind ohne Umsatzsteuer. Die Beträge sind Jahresplanung aus gleichartigen Monatswerten; Zahlungszeitpunkte und tatsächliche Vorauszahlungen werden nicht prognostiziert.
Amtliche Quellen & Datenschutz
- Einkommensteuertarif · § 32a EStG
- Versicherungsabzug · § 10 EStG
- Sonderausgaben-Pauschbetrag · § 10c EStG
- Solidaritätszuschlag · SolzG
- GKV-Beiträge und Grenzen · BMG
- Pflegebeiträge · BMG
- Versicherungspflicht selbstständiger Tätiger · § 2 SGB VI
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