Was bleibt Mobile-Entwicklern
bei 8.700 € Umsatz netto?
4.820 €
Stundensatz-Range, Betriebsausgaben und Steuerlast speziell als Mobile-Entwickler. Vorausgefüllt mit marktüblichen Werten — du kannst alle Angaben unten live anpassen.
Zahlst du zu viel Krankenkasse?
Bei deinem Gewinn zahlst du 982 € pro Monat an die GKV — das sind 11.788 € im Jahr. Eine private Krankenversicherung kann für junge, gesunde Solo-Selbstständige mit hohem Einkommen deutlich günstiger sein. Lass dir unverbindlich und kostenlos vergleichen.
PKV-VergleichDie Einkommens-Realität als Mobile-Entwickler
Wer als Mobile-Entwickler selbstständig arbeitet, rechnet oft mit dem Brutto-Umsatz und übersieht, wie viel tatsächlich nach Sozialabgaben und Steuer übrig bleibt. Bei einem Monatsumsatz von 8.700 € und marktüblichen Betriebsausgaben von 720 € bleiben aktuell 4.820 € netto übrig — das sind 60,4 % vom Gewinn.
Die Differenz zum Brutto-Umsatz ist keine Kleinigkeit: Krankenversicherung, Pflege, Einkommensteuer-Rücklage und ggf. Solidaritätszuschlag summieren sich zu einem festen Abzugs-Block, den du in jeder Kalkulation einplanen solltest.
Typische Betriebsausgaben als Mobile-Entwickler
Betriebsausgaben senken deinen Gewinn und damit deine Steuerlast — genau belegt werden müssen sie aber. Für deine Tätigkeit als Mobile-Entwickler sind erfahrungsgemäß diese Positionen relevant:
- Apple Developer Account (99 €/Jahr)
- Google Play Console (25 € einmalig)
- iPhone + iPad Test-Geräte (anteilig 150 €/Monat)
- TestFlight + Firebase (40 €/Monat)
Die Summe im Rechner oben (720 €/Monat) ist ein konservativer Richtwert. Dokumentiere jede Position sauber, halte Belege mindestens 10 Jahre auf (§147 AO) und ziehe bei Unsicherheit einen Steuerberater hinzu.
Steuer-Hinweis speziell als Mobile-Entwickler
Test-Smartphones/Tablets sind Hardware — Abschreibung 3-5 Jahre, nicht im Anschaffungsmonat voll absetzbar. Kaufst du ein neues iPhone für 1.200 €, bringt es dir nur ca. 33 €/Monat in die EÜR, nicht die vollen 1.200 € sofort.
Dieser Hinweis ist keine Steuerberatung im Sinne des §5 StBerG. Für verbindliche Aussagen konsultiere einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht.
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