Ausgabe 2026Als Online-Kurs-Ersteller§32a EStG
Freelancer-Profil · Coaching & Bildung

Was bleibt Online-Kurs-Ersteller
bei 5.500 € Umsatz netto?
3.153 €

Stundensatz-Range, Betriebsausgaben und Steuerlast speziell als Online-Kurs-Ersteller. Vorausgefüllt mit marktüblichen Werten — du kannst alle Angaben unten live anpassen.

60-140 €/h · marktüblicher Stundensatz95 h/Monat · abrechenbar§32a EStG 2026 · exakte Formel
Deine Angaben
0
€/Jahr
Deine Berechnung
Einnahmen5.500,00 €
Betriebsausgaben− 480,00 €
💼 Gewinn5.020,00 €
GKV-Beitrag− 848,38 €
Pflegeversicherung− 210,84 €
Einkommensteuer− 807,58 €
Auszahlbar
3.153,20 €
62.8 % vom Gewinn
0 %Abzüge: 37.2 %100 %
63%Netto
Auszahlbar3.153,20 €
KV-Beitrag848,38 €
Pflege210,84 €
Einkommensteuer807,58 €
Detailansicht
Einnahmen5.500,00 €
Betriebsausgaben480,00 €
GKV-Beitrag848,38 €
Pflegeversicherung210,84 €
Einkommensteuer807,58 €
✅ Auszahlbar3.153,20 €
⚖️
Rechtlicher Hinweis: Diese Berechnung dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung gemäß §5 StBerG. Alle Angaben ohne Gewähr. Die verwendeten Werte (Steuertarif, GKV-Beiträge, Pflegeversicherung) entsprechen den Berechnungsgrundlagen für das Jahr 2026 gemäß den Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums, des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundesrates. Der Rechner zeigt die Einzahlungsphase der Altersvorsorge — Rürup- und vergleichbare Basisvorsorge-Renten werden im Alter nachgelagert besteuert. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Zahlst du zu viel Krankenkasse?

Bei deinem Gewinn zahlst du 848 € pro Monat an die GKV — das sind 10.181 € im Jahr. Eine private Krankenversicherung kann für junge, gesunde Solo-Selbstständige mit hohem Einkommen deutlich günstiger sein. Lass dir unverbindlich und kostenlos vergleichen.

PKV-Vergleich

Diese Seite ist für Selbstständige gedacht, die als Online-Kurs-Ersteller arbeiten und wissen wollen, was vom Umsatz wirklich privat verfügbar bleibt. Die voreingestellten Werte starten mit 5.500 € Monatsumsatz, 480 € Betriebsausgaben, 60-140 €/h und 95 abrechenbaren Stunden. Dadurch siehst du nicht nur eine abstrakte Steuerformel, sondern eine realistische Ausgangslage für Coaching & Bildung. Relevant sind dabei Umsatz, Gewinn, GKV, Pflegeversicherung, Einkommensteuer-Rücklage und die Frage, ob du als Online-Kurs-Ersteller eher über Projekte, Retainer, Einzeltermine oder wiederkehrende Kunden arbeitest. Passe die Werte oben an, wenn deine echte Auslastung oder Kostenstruktur abweicht.

Was bleibt mir als Online-Kurs-Ersteller netto? Steuerrechner 2026

Einkommen

Als Online-Kurs-Ersteller entstehen Einnahmen typischerweise über Einzelsessions, Gruppenprogramme, Kurse, Workshops und wiederkehrende Lernformate. Der Rechner startet mit 5.500 € Umsatz pro Monat und verbindet diesen Wert mit der Stundensatzspanne von 60-140 €/h. Entscheidend ist, wie viele Stunden wirklich abrechenbar sind und wie stabil die Pipeline über mehrere Monate bleibt.

Ausgaben

Die voreingestellten 480 € Betriebsausgaben sind ein konservativer Monatswert für Online-Kurs-Ersteller. Typisch sind Videoplattformen, LMS und Zahlungsanbieter, Coachingräume, Technik und Aufnahme-Setup, Weiterbildung, Supervision und Zertifizierung und je nach Modell auch Website, Funnel, Newsletter und Anzeigen. Wenn du teure Tools, Reisen oder externe Dienstleister nutzt, sollte der Wert im Rechner bewusst höher angesetzt werden.

Steuer-Hinweis

Online-Kurse können Unterricht, digitale Produkte und Plattformumsätze verbinden. Live-Unterricht ist anders zu prüfen als automatisierte Kursverkäufe. Für die Praxis heißt das: Rechnungen, Leistungsbeschreibung und Website sollten zu deiner tatsächlichen Tätigkeit als Online-Kurs-Ersteller passen. Online-Kurse als Download sind USt-pflichtige Dienstleistung — bei Verkäufen ins EU-Ausland gilt OSS (One-Stop-Shop). Registriere dich rechtzeitig beim BZSt, sonst drohen Säumniszuschläge. Die Kleinunternehmerregelung liegt 2026 bei 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € Umsatz im laufenden Jahr; bei typischen Online-Kurs-Ersteller-Umsätzen ist sie oft schnell überschritten.

Krankenversicherung

Für Online-Kurs-Ersteller ist die Krankenversicherung ein zentraler Monatsblock. Bei GKV rechnet der Rechner mit dem allgemeinen Beitrag plus durchschnittlich 2.9 % Zusatzbeitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812 €. Bei PKV zählt dein konkreter Tarif und das Alterungsrisiko. Vergleiche deshalb nicht nur den heutigen Beitrag, sondern auch Familie, Krankengeld, Rückkehrmöglichkeiten und langfristige Beitragsentwicklung.

Verträge, Haftung und Risiko

Leistungsversprechen, Grenzen der Beratung, Stornoregeln, Datenschutz und Zahlungspläne gehören schriftlich festgelegt.

Umsatzsteuer bei digitalen Leistungen, Widerruf, Zahlungsanbieter, Plattformgebühren und Supportaufwand sind oft die versteckten Gewinnkiller.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel bleibt als Online-Kurs-Ersteller bei 5.500 € Umsatz netto übrig?

Für Online-Kurs-Ersteller ist der Monatsumsatz nur der Startpunkt. Bei 5.500 € Umsatz und 480 € typischen Betriebsausgaben entsteht zuerst der Gewinn; davon gehen GKV, Pflegeversicherung und die Einkommensteuer-Rücklage ab. Der Rechner zeigt oben den auszahlbaren Monatsbetrag live, weil kleine Änderungen bei Ausgaben, Krankenversicherung oder Kirchensteuer sofort mehrere hundert Euro Unterschied machen können. Für Online-Kurs-Erstellern ist deshalb nicht der höchste Umsatz, sondern der planbare Gewinn die entscheidende Kennzahl.

Welcher Stundensatz ist für Online-Kurs-Ersteller 2026 realistisch?

Die hinterlegte Spanne für Online-Kurs-Ersteller liegt bei 60-140 € pro Stunde. Bei 95 abrechenbaren Stunden pro Monat ergibt das rechnerisch 68.400 bis 159.600 € Jahresumsatz, bevor Ausfälle, Akquise und Weiterbildung berücksichtigt sind. Coaching- und Bildungsumsätze hängen stark von Auslastung, Gruppengröße, Wiederbuchung und der Trennung zwischen Live-Leistung und digitalen Produkten ab. Plane deshalb mit einem Mindeststundensatz, der auch nicht berechenbare Zeit, Versicherungen, Rücklagen und ruhige Monate trägt.

Welche Betriebsausgaben sollte ich als Online-Kurs-Ersteller zuerst erfassen?

Für Online-Kurs-Ersteller sind vor allem Videoplattformen, LMS und Zahlungsanbieter, Coachingräume, Technik und Aufnahme-Setup und Weiterbildung, Supervision und Zertifizierung relevant. Zusätzlich solltest du Website, Funnel, Newsletter und Anzeigen sowie Buchhaltung, Rechtstexte und Berufshaftpflicht getrennt erfassen, damit die Buchhaltung später nicht aus pauschalen Schätzungen besteht. Der Rechner nutzt 480 € pro Monat als vorsichtigen Startwert. Wenn deine echten Kosten deutlich abweichen, ändere den Wert direkt, denn jede sauber belegte Ausgabe senkt den steuerlichen Gewinn.

Bin ich als Online-Kurs-Ersteller freiberuflich oder gewerblich tätig?

Online-Kurse können Unterricht, digitale Produkte und Plattformumsätze verbinden. Live-Unterricht ist anders zu prüfen als automatisierte Kursverkäufe. Maßgeblich ist nicht die Berufsbezeichnung auf der Website, sondern was du konkret abrechnest und wie du arbeitest. Für Online-Kurs-Ersteller solltest du die eigene Leistungsbeschreibung, Rechnungen und Verträge konsistent formulieren. Online-Kurse als Download sind USt-pflichtige Dienstleistung — bei Verkäufen ins EU-Ausland gilt OSS (One-Stop-Shop). Registriere dich rechtzeitig beim BZSt, sonst drohen Säumniszuschläge. Wenn mehrere Tätigkeiten zusammenkommen, ist eine kurze Klärung mit Finanzamt oder Steuerberater meist günstiger als später falsche Annahmen zu korrigieren.

Welche Rücklagen brauche ich als Online-Kurs-Ersteller für Krankenversicherung und Steuer?

Als Online-Kurs-Ersteller solltest du die Krankenversicherung nicht aus dem Bauch heraus kalkulieren. In der GKV liegen 2026 der allgemeine Beitrag und durchschnittlich 2.9 % Zusatzbeitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812 € im Monat zugrunde; in der PKV zählt dein Tarif, nicht dein Gewinn. Zusätzlich brauchst du monatliche Rücklagen für Einkommensteuer, Pflegeversicherung und schwächere Auftragsphasen. Praktisch ist ein separates Steuerkonto, auf das du nach jedem Zahlungseingang sofort einen festen Anteil überweist.

Typische Umsatz-Szenarien für Online-Kurs-Erstellern

EinkommenBeschreibungNetto
47.520 € Umsatz/Jahrvorsichtige Auslastungca. 2.090 € monatlich
66.000 € Umsatz/Jahrtypischer Zielwertca. 3.010 € monatlich
80.520 € Umsatz/Jahrstarke Spezialisierungca. 3.430 € monatlich

Die Einkommens-Realität als Online-Kurs-Ersteller

Wer als Online-Kurs-Ersteller selbstständig arbeitet, rechnet oft mit dem Brutto-Umsatz und übersieht, wie viel tatsächlich nach Sozialabgaben und Steuer übrig bleibt. Bei einem Monatsumsatz von 5.500 € und marktüblichen Betriebsausgaben von 480 € bleiben aktuell 3.153 € netto übrig — das sind 62,8 % vom Gewinn.

Die Differenz zum Brutto-Umsatz ist keine Kleinigkeit: Krankenversicherung, Pflege, Einkommensteuer-Rücklage und ggf. Solidaritätszuschlag summieren sich zu einem festen Abzugs-Block, den du in jeder Kalkulation einplanen solltest.

Typische Betriebsausgaben als Online-Kurs-Ersteller

Betriebsausgaben senken deinen Gewinn und damit deine Steuerlast — genau belegt werden müssen sie aber. Für deine Tätigkeit als Online-Kurs-Ersteller sind erfahrungsgemäß diese Positionen relevant:

  • Videoplattformen, LMS und Zahlungsanbieter
  • Coachingräume, Technik und Aufnahme-Setup
  • Weiterbildung, Supervision und Zertifizierung
  • Website, Funnel, Newsletter und Anzeigen
  • Buchhaltung, Rechtstexte und Berufshaftpflicht

Die Summe im Rechner oben (480 €/Monat) ist ein konservativer Richtwert. Dokumentiere jede Position sauber, halte Belege mindestens 10 Jahre auf (§147 AO) und ziehe bei Unsicherheit einen Steuerberater hinzu.

Steuer-Hinweis speziell als Online-Kurs-Ersteller

Online-Kurse können Unterricht, digitale Produkte und Plattformumsätze verbinden. Live-Unterricht ist anders zu prüfen als automatisierte Kursverkäufe. Für die Praxis heißt das: Rechnungen, Leistungsbeschreibung und Website sollten zu deiner tatsächlichen Tätigkeit als Online-Kurs-Ersteller passen. Online-Kurse als Download sind USt-pflichtige Dienstleistung — bei Verkäufen ins EU-Ausland gilt OSS (One-Stop-Shop). Registriere dich rechtzeitig beim BZSt, sonst drohen Säumniszuschläge. Die Kleinunternehmerregelung liegt 2026 bei 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € Umsatz im laufenden Jahr; bei typischen Online-Kurs-Ersteller-Umsätzen ist sie oft schnell überschritten.

Dieser Hinweis ist keine Steuerberatung im Sinne des §5 StBerG. Für verbindliche Aussagen konsultiere einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht.