Was bleibt Videograf
bei 6.500 € Umsatz netto?
3.374 €
Stundensatz-Range, Betriebsausgaben und Steuerlast speziell als Videograf. Vorausgefüllt mit marktüblichen Werten — du kannst alle Angaben unten live anpassen.
Zahlst du zu viel Krankenkasse?
Bei deinem Gewinn zahlst du 921 € pro Monat an die GKV — das sind 11.053 € im Jahr. Eine private Krankenversicherung kann für junge, gesunde Solo-Selbstständige mit hohem Einkommen deutlich günstiger sein. Lass dir unverbindlich und kostenlos vergleichen.
PKV-VergleichDiese Seite ist für Selbstständige gedacht, die als Videograf arbeiten und wissen wollen, was vom Umsatz wirklich privat verfügbar bleibt. Die voreingestellten Werte starten mit 6.500 € Monatsumsatz, 1.050 € Betriebsausgaben, 70-170 €/h und 95 abrechenbaren Stunden. Dadurch siehst du nicht nur eine abstrakte Steuerformel, sondern eine realistische Ausgangslage für Design & Kreativ. Relevant sind dabei Umsatz, Gewinn, GKV, Pflegeversicherung, Einkommensteuer-Rücklage und die Frage, ob du als Videograf eher über Projekte, Retainer, Einzeltermine oder wiederkehrende Kunden arbeitest. Passe die Werte oben an, wenn deine echte Auslastung oder Kostenstruktur abweicht.
Was bleibt mir als Videograf netto? Steuerrechner 2026
Einkommen
Als Videograf entstehen Einnahmen typischerweise über Designprojekte, Markenauftritte, Kampagnen und wiederkehrende Kundenbudgets. Der Rechner startet mit 6.500 € Umsatz pro Monat und verbindet diesen Wert mit der Stundensatzspanne von 70-170 €/h. Entscheidend ist, wie viele Stunden wirklich abrechenbar sind und wie stabil die Pipeline über mehrere Monate bleibt.
Ausgaben
Die voreingestellten 1.050 € Betriebsausgaben sind ein konservativer Monatswert für Videograf. Typisch sind Designsoftware und Kreativ-Suites, Hardware, Kalibrierung und Eingabegeräte, Stockmedien, Schriften und Mockup-Ressourcen und je nach Modell auch Portfolio, Website und Akquise. Wenn du teure Tools, Reisen oder externe Dienstleister nutzt, sollte der Wert im Rechner bewusst höher angesetzt werden.
Steuer-Hinweis
Künstlerische oder publizistische Leistung kann freiberuflich sein; reine Produktions-, Handels- oder Agenturmodelle können gewerblich werden. Für die Praxis heißt das: Rechnungen, Leistungsbeschreibung und Website sollten zu deiner tatsächlichen Tätigkeit als Videograf passen. Drohnen-Aufnahmen bei gewerblicher Nutzung sind versicherungspflichtig und führerscheinpflichtig (A1/A3). Sowohl die Kosten der Haftpflicht als auch die Kompetenznachweis-Prüfung sind voll absetzbare Betriebsausgaben. Die Kleinunternehmerregelung liegt 2026 bei 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € Umsatz im laufenden Jahr; bei typischen Videograf-Umsätzen ist sie oft schnell überschritten.
Krankenversicherung
Für Videograf ist die Krankenversicherung ein zentraler Monatsblock. Bei GKV rechnet der Rechner mit dem allgemeinen Beitrag plus durchschnittlich 2.9 % Zusatzbeitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812 €. Bei PKV zählt dein konkreter Tarif und das Alterungsrisiko. Vergleiche deshalb nicht nur den heutigen Beitrag, sondern auch Familie, Krankengeld, Rückkehrmöglichkeiten und langfristige Beitragsentwicklung.
Verträge, Haftung und Risiko
Briefing, Korrekturschleifen, Nutzungsrechte, Dateiformate, Buyout oder Lizenzdauer sollten schriftlich festgelegt sein.
KSK, Urheberrechte, Bildrechte, Reisekosten und klare Abnahmeprozesse sind die wichtigsten Sonderthemen.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel bleibt als Videograf bei 6.500 € Umsatz netto übrig?
Für Videograf ist der Monatsumsatz nur der Startpunkt. Bei 6.500 € Umsatz und 1.050 € typischen Betriebsausgaben entsteht zuerst der Gewinn; davon gehen GKV, Pflegeversicherung und die Einkommensteuer-Rücklage ab. Der Rechner zeigt oben den auszahlbaren Monatsbetrag live, weil kleine Änderungen bei Ausgaben, Krankenversicherung oder Kirchensteuer sofort mehrere hundert Euro Unterschied machen können. Für Videografen ist deshalb nicht der höchste Umsatz, sondern der planbare Gewinn die entscheidende Kennzahl.
Welcher Stundensatz ist für Videograf 2026 realistisch?
Die hinterlegte Spanne für Videograf liegt bei 70-170 € pro Stunde. Bei 95 abrechenbaren Stunden pro Monat ergibt das rechnerisch 79.800 bis 193.800 € Jahresumsatz, bevor Ausfälle, Akquise und Weiterbildung berücksichtigt sind. Kreative Selbstständigkeit schwankt oft stärker als IT-Projektarbeit, weil Konzeptphasen, Feedbackschleifen und Nutzungsrechte wirtschaftlich sauber bewertet werden müssen. Plane deshalb mit einem Mindeststundensatz, der auch nicht berechenbare Zeit, Versicherungen, Rücklagen und ruhige Monate trägt.
Welche Betriebsausgaben sollte ich als Videograf zuerst erfassen?
Für Videograf sind vor allem Designsoftware und Kreativ-Suites, Hardware, Kalibrierung und Eingabegeräte und Stockmedien, Schriften und Mockup-Ressourcen relevant. Zusätzlich solltest du Portfolio, Website und Akquise sowie Fortbildung, Messen und Kreativ-Netzwerke getrennt erfassen, damit die Buchhaltung später nicht aus pauschalen Schätzungen besteht. Der Rechner nutzt 1.050 € pro Monat als vorsichtigen Startwert. Wenn deine echten Kosten deutlich abweichen, ändere den Wert direkt, denn jede sauber belegte Ausgabe senkt den steuerlichen Gewinn.
Bin ich als Videograf freiberuflich oder gewerblich tätig?
Künstlerische oder publizistische Leistung kann freiberuflich sein; reine Produktions-, Handels- oder Agenturmodelle können gewerblich werden. Maßgeblich ist nicht die Berufsbezeichnung auf der Website, sondern was du konkret abrechnest und wie du arbeitest. Für Videograf solltest du die eigene Leistungsbeschreibung, Rechnungen und Verträge konsistent formulieren. Drohnen-Aufnahmen bei gewerblicher Nutzung sind versicherungspflichtig und führerscheinpflichtig (A1/A3). Sowohl die Kosten der Haftpflicht als auch die Kompetenznachweis-Prüfung sind voll absetzbare Betriebsausgaben. Wenn mehrere Tätigkeiten zusammenkommen, ist eine kurze Klärung mit Finanzamt oder Steuerberater meist günstiger als später falsche Annahmen zu korrigieren.
Welche Rücklagen brauche ich als Videograf für Krankenversicherung und Steuer?
Als Videograf solltest du die Krankenversicherung nicht aus dem Bauch heraus kalkulieren. In der GKV liegen 2026 der allgemeine Beitrag und durchschnittlich 2.9 % Zusatzbeitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812 € im Monat zugrunde; in der PKV zählt dein Tarif, nicht dein Gewinn. Zusätzlich brauchst du monatliche Rücklagen für Einkommensteuer, Pflegeversicherung und schwächere Auftragsphasen. Praktisch ist ein separates Steuerkonto, auf das du nach jedem Zahlungseingang sofort einen festen Anteil überweist.
Typische Umsatz-Szenarien für Videografen
| Einkommen | Beschreibung | Netto |
|---|---|---|
| 56.160 € Umsatz/Jahr | vorsichtige Auslastung | ca. 2.180 € monatlich |
| 78.000 € Umsatz/Jahr | typischer Zielwert | ca. 3.270 € monatlich |
| 95.160 € Umsatz/Jahr | starke Spezialisierung | ca. 3.780 € monatlich |
Die Einkommens-Realität als Videograf
Wer als Videograf selbstständig arbeitet, rechnet oft mit dem Brutto-Umsatz und übersieht, wie viel tatsächlich nach Sozialabgaben und Steuer übrig bleibt. Bei einem Monatsumsatz von 6.500 € und marktüblichen Betriebsausgaben von 1.050 € bleiben aktuell 3.374 € netto übrig — das sind 61,9 % vom Gewinn.
Die Differenz zum Brutto-Umsatz ist keine Kleinigkeit: Krankenversicherung, Pflege, Einkommensteuer-Rücklage und ggf. Solidaritätszuschlag summieren sich zu einem festen Abzugs-Block, den du in jeder Kalkulation einplanen solltest.
Stundensatz-Realität als Videograf
Der marktübliche Stundensatz liegt 2026 für Videograf-Tätigkeiten zwischen 70 €/h und 170 €/h. Bei realistischen 95 abrechenbaren Stunden pro Monat ergibt das einen Jahresumsatz zwischen 79.800 € und 193.800 €.
Wichtig: Die restlichen Arbeitsstunden (Akquise, Buchhaltung, Weiterbildung, Projektverwaltung) sind nicht berechenbar, binden aber reale Zeit. Wer 40 Stunden/Woche arbeitet, kann selten mehr als 130-140 Stunden/Monat abrechnen.
Steuer-Hinweis speziell als Videograf
Künstlerische oder publizistische Leistung kann freiberuflich sein; reine Produktions-, Handels- oder Agenturmodelle können gewerblich werden. Für die Praxis heißt das: Rechnungen, Leistungsbeschreibung und Website sollten zu deiner tatsächlichen Tätigkeit als Videograf passen. Drohnen-Aufnahmen bei gewerblicher Nutzung sind versicherungspflichtig und führerscheinpflichtig (A1/A3). Sowohl die Kosten der Haftpflicht als auch die Kompetenznachweis-Prüfung sind voll absetzbare Betriebsausgaben. Die Kleinunternehmerregelung liegt 2026 bei 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € Umsatz im laufenden Jahr; bei typischen Videograf-Umsätzen ist sie oft schnell überschritten.
Dieser Hinweis ist keine Steuerberatung im Sinne des §5 StBerG. Für verbindliche Aussagen konsultiere einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht.
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