Was bleibt Virtueller Assistent
bei 3.500 € Umsatz netto?
2.245 €
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Kostenlos testenDiese Seite ist für Selbstständige gedacht, die als Virtueller Assistent arbeiten und wissen wollen, was vom Umsatz wirklich privat verfügbar bleibt. Die voreingestellten Werte starten mit 3.500 € Monatsumsatz, 280 € Betriebsausgaben, 25-60 €/h und 130 abrechenbaren Stunden. Dadurch siehst du nicht nur eine abstrakte Steuerformel, sondern eine realistische Ausgangslage für Praxisnahe Dienstleistungen. Relevant sind dabei Umsatz, Gewinn, PKV, Pflegeversicherung, Einkommensteuer-Rücklage und die Frage, ob du als Virtueller Assistent eher über Projekte, Retainer, Einzeltermine oder wiederkehrende Kunden arbeitest. Passe die Werte oben an, wenn deine echte Auslastung oder Kostenstruktur abweicht.
Was bleibt mir als Virtueller Assistent netto? Steuerrechner 2026
Einkommen
Als Virtueller Assistent entstehen Einnahmen typischerweise über lokale Aufträge, projektbezogene Leistungen, Vermittlung, Assistenz und spezialisierte Services. Der Rechner startet mit 3.500 € Umsatz pro Monat und verbindet diesen Wert mit der Stundensatzspanne von 25-60 €/h. Entscheidend ist, wie viele Stunden wirklich abrechenbar sind und wie stabil die Pipeline über mehrere Monate bleibt.
Ausgaben
Die voreingestellten 280 € Betriebsausgaben sind ein konservativer Monatswert für Virtueller Assistent. Typisch sind Projektmanagement-Tools, Office-, Automations- und KI-Software, Datenschutz- und Rechtstexte und je nach Modell auch Weiterbildungen für Kundensysteme. Wenn du teure Tools, Reisen oder externe Dienstleister nutzt, sollte der Wert im Rechner bewusst höher angesetzt werden.
Steuer-Hinweis
Virtuelle Assistenz ist häufig gewerblich, kann aber je nach Tätigkeit auch beratende oder organisatorische Elemente enthalten. Entscheidend ist die konkrete Leistung. Für die Praxis heißt das: Rechnungen, Leistungsbeschreibung und Website sollten zu deiner tatsächlichen Tätigkeit als Virtueller Assistent passen. Virtuelle Assistenten sind meist Gewerbe, NICHT freier Beruf — auch wenn die Tätigkeit "Wissensarbeit" ist. Die Abgrenzung hängt davon ab, ob du hauptsächlich selbst kreativ-gestaltend arbeitest oder eher routinemäßige Assistenz leistest. Die Kleinunternehmerregelung liegt 2026 bei 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € Umsatz im laufenden Jahr; bei typischen Virtueller Assistent-Umsätzen ist sie oft schnell überschritten.
Krankenversicherung
Für Virtueller Assistent ist die Krankenversicherung ein zentraler Monatsblock. Bei GKV rechnet der Rechner mit dem allgemeinen Beitrag plus durchschnittlich 2.9 % Zusatzbeitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812 €. Bei PKV zählt dein konkreter Tarif und das Alterungsrisiko. Vergleiche deshalb nicht nur den heutigen Beitrag, sondern auch Familie, Krankengeld, Rückkehrmöglichkeiten und langfristige Beitragsentwicklung.
Verträge, Haftung und Risiko
Leistungsumfang, Material, Reisekosten, Gewährleistung, Zahlungsplan und Abnahme sollten eindeutig geregelt sein.
Datenschutz, Zugriff auf Kundensysteme, klare Stundenpakete, Vertraulichkeit und Vertretungsregeln sind für stabile Mandate wichtiger als ein möglichst niedriger Preis.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel bleibt als Virtueller Assistent bei 3.500 € Umsatz netto übrig?
Für Virtueller Assistent ist der Monatsumsatz nur der Startpunkt. Bei 3.500 € Umsatz und 280 € typischen Betriebsausgaben entsteht zuerst der Gewinn; davon gehen PKV, Pflegeversicherung und die Einkommensteuer-Rücklage ab. Der Rechner zeigt oben den auszahlbaren Monatsbetrag live, weil kleine Änderungen bei Ausgaben, Krankenversicherung oder Kirchensteuer sofort mehrere hundert Euro Unterschied machen können. Für Virtuellen Assistenten ist deshalb nicht der höchste Umsatz, sondern der planbare Gewinn die entscheidende Kennzahl.
Welcher Stundensatz ist für Virtueller Assistent 2026 realistisch?
Die hinterlegte Spanne für Virtueller Assistent liegt bei 25-60 € pro Stunde. Bei 130 abrechenbaren Stunden pro Monat ergibt das rechnerisch 39.000 bis 93.600 € Jahresumsatz, bevor Ausfälle, Akquise und Weiterbildung berücksichtigt sind. Bei praktischen Dienstleistungen entscheidet die Mischung aus Arbeitszeit, Fahrtzeit, Material, Haftung und Nacharbeit über den echten Gewinn. Plane deshalb mit einem Mindeststundensatz, der auch nicht berechenbare Zeit, Versicherungen, Rücklagen und ruhige Monate trägt.
Welche Betriebsausgaben sollte ich als Virtueller Assistent zuerst erfassen?
Für Virtueller Assistent sind vor allem Projektmanagement-Tools, Office-, Automations- und KI-Software und Datenschutz- und Rechtstexte relevant. Zusätzlich solltest du Weiterbildungen für Kundensysteme sowie Website, CRM und Akquise getrennt erfassen, damit die Buchhaltung später nicht aus pauschalen Schätzungen besteht. Der Rechner nutzt 280 € pro Monat als vorsichtigen Startwert. Wenn deine echten Kosten deutlich abweichen, ändere den Wert direkt, denn jede sauber belegte Ausgabe senkt den steuerlichen Gewinn.
Bin ich als Virtueller Assistent freiberuflich oder gewerblich tätig?
Virtuelle Assistenz ist häufig gewerblich, kann aber je nach Tätigkeit auch beratende oder organisatorische Elemente enthalten. Entscheidend ist die konkrete Leistung. Maßgeblich ist nicht die Berufsbezeichnung auf der Website, sondern was du konkret abrechnest und wie du arbeitest. Für Virtueller Assistent solltest du die eigene Leistungsbeschreibung, Rechnungen und Verträge konsistent formulieren. Virtuelle Assistenten sind meist Gewerbe, NICHT freier Beruf — auch wenn die Tätigkeit "Wissensarbeit" ist. Die Abgrenzung hängt davon ab, ob du hauptsächlich selbst kreativ-gestaltend arbeitest oder eher routinemäßige Assistenz leistest. Wenn mehrere Tätigkeiten zusammenkommen, ist eine kurze Klärung mit Finanzamt oder Steuerberater meist günstiger als später falsche Annahmen zu korrigieren.
Welche Rücklagen brauche ich als Virtueller Assistent für Krankenversicherung und Steuer?
Als Virtueller Assistent solltest du die Krankenversicherung nicht aus dem Bauch heraus kalkulieren. In der GKV liegen 2026 der allgemeine Beitrag und durchschnittlich 2.9 % Zusatzbeitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812 € im Monat zugrunde; in der PKV zählt dein Tarif, nicht dein Gewinn. Zusätzlich brauchst du monatliche Rücklagen für Einkommensteuer, Pflegeversicherung und schwächere Auftragsphasen. Praktisch ist ein separates Steuerkonto, auf das du nach jedem Zahlungseingang sofort einen festen Anteil überweist.
Typische Umsatz-Szenarien für Virtuellen Assistenten
| Einkommen | Beschreibung | Netto |
|---|---|---|
| 30.240 € Umsatz/Jahr | vorsichtige Auslastung | ca. 1.550 € monatlich |
| 42.000 € Umsatz/Jahr | typischer Zielwert | ca. 2.000 € monatlich |
| 51.240 € Umsatz/Jahr | starke Spezialisierung | ca. 2.470 € monatlich |
Stundensatz-Realität als Virtueller Assistent
Der marktübliche Stundensatz liegt 2026 für Virtueller Assistent-Tätigkeiten zwischen 25 €/h und 60 €/h. Bei realistischen 130 abrechenbaren Stunden pro Monat ergibt das einen Jahresumsatz zwischen 39.000 € und 93.600 €.
Wichtig: Die restlichen Arbeitsstunden (Akquise, Buchhaltung, Weiterbildung, Projektverwaltung) sind nicht berechenbar, binden aber reale Zeit. Wer 40 Stunden/Woche arbeitet, kann selten mehr als 130-140 Stunden/Monat abrechnen.
Typische Betriebsausgaben als Virtueller Assistent
Betriebsausgaben senken deinen Gewinn und damit deine Steuerlast — genau belegt werden müssen sie aber. Für deine Tätigkeit als Virtueller Assistent sind erfahrungsgemäß diese Positionen relevant:
- Projektmanagement-Tools
- Office-, Automations- und KI-Software
- Datenschutz- und Rechtstexte
- Weiterbildungen für Kundensysteme
- Website, CRM und Akquise
Die Summe im Rechner oben (280 €/Monat) ist ein konservativer Richtwert. Dokumentiere jede Position sauber, halte Belege mindestens 10 Jahre auf (§147 AO) und ziehe bei Unsicherheit einen Steuerberater hinzu.
GKV oder PKV als Virtueller Assistent?
Als Virtueller Assistent hast du bei hauptberuflicher Selbstständigkeit die Wahl zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV). Die Default-Annahme in diesem Rechner ist PKV — du kannst oben live umschalten.
GKV bedeutet 2026: 14,6 % + durchschnittlich 2,9 % Zusatzbeitrag, einkommensabhängig bis zur BBG von 5.812,50 €/Monat. Familienversicherung ist kostenlos. Der aktuelle Beitrag in deiner Berechnung liegt bei 450 €/Monat.
PKV bedeutet einen festen Tarifbeitrag (z. B. 400-700 €/Monat für junge Alleinstehende), steigt aber mit dem Alter deutlich. Rückkehr in die GKV ist ab 55 kaum noch möglich. Rechne mit einem Versicherungsberater, nicht mit einem Versicherungsvertreter.
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