GKV-Beitrag für Selbstständige 2026: So rechnest du richtig
Der GKV-Beitrag ist einer der größten monatlichen Kostenblöcke für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige. Er wird einkommensabhängig berechnet, aber durch Mindestbemessung und Beitragsbemessungsgrenze begrenzt.
Beitragssatz und Zusatzbeitrag
Für 2026 rechnet der Rechner mit 14,0 Prozent ermäßigtem Beitragssatz ohne Krankengeld oder 14,6 Prozent allgemeinem Beitragssatz mit Krankengeld. Dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, als Standardwert 2,9 Prozent.
Selbstständige zahlen diesen Beitrag vollständig selbst. Anders als bei Angestellten gibt es keinen Arbeitgeberanteil, der die Belastung halbiert.
Mindestbemessung und Beitragsbemessungsgrenze
Die Mindestbemessungsgrundlage sorgt dafür, dass auch bei niedrigem Gewinn ein Mindestbeitrag anfällt. Die Beitragsbemessungsgrenze sorgt umgekehrt dafür, dass sehr hoher Gewinn nicht unbegrenzt beitragspflichtig wird.
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 5.812,50 Euro pro Monat. Einkommen darüber erhöht den GKV-Beitrag nicht weiter.
Netto-Effekt im Rechner
Der GKV-Beitrag reduziert nicht nur dein verfügbares Geld, sondern wirkt in der Einkommensteuer auch als Sonderausgabe. Deshalb ist eine einfache Prozentrechnung oft zu grob.
Der Rechner berücksichtigt diesen Zusammenhang und zeigt dir direkt, wie sich GKV, Pflegeversicherung und Einkommensteuer gemeinsam auf das auszahlbare Monatsnetto auswirken.
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Nutze den Rechner mit deinen echten Zahlen. Der Unterschied zwischen Umsatz, Gewinn und auszahlbarem Netto wird sofort sichtbar.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der GKV-Beitrag für Selbstständige 2026?
Je nach Krankengeld-Anspruch liegt der Beitragssatz bei 14,0 oder 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag. Als Standard nutzt der Rechner 2,9 Prozent Zusatzbeitrag.
Zahle ich als Selbstständiger den Arbeitgeberanteil selbst?
Ja. Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige zahlen den vollen Krankenversicherungsbeitrag allein.
Ab welchem Einkommen ist der GKV-Beitrag gedeckelt?
Ab der Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt 2026 bei 5.812,50 Euro pro Monat beziehungsweise 69.750 Euro pro Jahr.